In der VOB Teil C: Naturwerksteinarbeiten – ATV DIN 18332, sind die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Ausführung von Naturwerksteinarbeiten geregelt. Die VOB beschreibt einen mittleren Qualitätsstandart der angeboten wird.
Möchte ein Bauherr von diesem mittleren Standard abweichen, sei es mit höheren oder niedrigeren Anforderungen, so sind diese Besonderheiten eindeutig zu beschreiben damit die ausführenden Firmen die gewünschten Besonderheiten kostenmäßig entsprechend bewerten können.
Geschieht dies nicht, ist der erste Schritt zu einem möglichen, späteren Rechtsstreit bereits getan, da die Erwartungshaltung über die zu erbringende Leistung des Auftraggebers von der des Auftragnehmers abweicht.
Bei der Realisierung von Naturwerksteinarbeiten sind die Interessen der beteiligten Parteien, beginnend beim Bauherrn, über den Architekten, gegebenenfalls dem Generalunternehmer und letztlich der ausführenden Firma nicht immer deckungsgleich.
Die Qualitätssicherung stärkt die beauftragende Partei in der Wahrung ihrer Interessen.
Eine wirkungsvolle Qualitätssicherung sollte nachfolgende Punkte berücksichtigen:
Naturwerksteine differieren erheblich, nicht nur im Aussehen, sondern auch in ihren technischen Eigenschaften. Die Nutzung der Informationen aus der CE-Kennzeichnung kann hilfreich sein, beginnend bei der eindeutigen Benennung entsprechend EN 12440 (Handelsname, Petrographische Familie, typische Farbe, Herkunftsort). In den Steinbrüchen sind unterschiedliche Qualitäten verfügbar. Dies umfasst die optische Erscheinung wie auch die technischen Werte. Im Zuge der Ausbeutung von Steinbrüchen ist es durchaus möglich, dass gewünschte Qualitäten kaum noch lieferbar sind. Deshalb sollte bei größeren Bauvorhaben die Qualitätssicherung im Steinbruch beginnen. Direkt im Steinbruch ist das Machbare am Besten erkennbar.