Erstattung von Gutachten

Als von der Handwerkskammer zu Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Steinmetz- und Steinbildhauer–Handwerk ist eine der Kernaufgaben, die Erstattung von Gutachten.

Als Berufssachverständiger ist ein Größtmaß an Unabhängigkeit und Objektivität gewährleistet. Wir stehen weder im Wettbewerb mit den am Bau ausführenden Firmen, noch bestehen Bindungen zur herstellenden Industrie.

Ein aktuelles Fachwissen entsprechend dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Technik ist durch den Besuch zahlreicher Seminare und einer entsprechende Referententätigkeit sichergestellt.

Die Erstattung von Gutachten erstreckt sich auf die Sachgebiete:
  • Gerichtsgutachten
  • Beweissicherungen
  • Standsicherheitsüberprüfungen (hinterlüftete Naturwerksteinfassaden)
  • Schadensgutachten (einschließlich der Ausarbeitung von Sanierungskonzepten)
  • Überprüfung der Einhaltung der Trittsicherheitsanforderungen an Bodenbeläge
  • Erarbeiten von Reinigungskonzepten (Bauschlussreinigung, Unterhaltsreinigung)

Der Schwerpunkt der aufgeführten Leistungen bezieht sich auf das Gewerk Naturstein. Die durch das Berufsbild der Steinmetze mit abgedeckten Gewerke Terrazzo, Betonwerkstein, Estrich und Keramik werden gleichfalls bearbeitet.