Qualitätssicherung

In der VOB Teil C: Naturwerksteinarbeiten – DIN 18332, sind die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Ausführung von Naturwerksteinarbeiten geregelt. Die VOB beschreibt einen mittleren Qualitätsstandart der von den ausführenden Firmen kostenmäßig zu berücksichtigen ist.

Möchte ein Bauherr von diesem mittleren Standard abweichen, sei es mit höheren oder niedrigeren Anforderungen, so sind diese Besonderheiten eindeutig zu beschreiben damit die Ausführenden Firmen die gewünschten Besonderheiten auch kostenmäßig entsprechend bewerten können.

Geschieht dies nicht, so ist der erste Schritt zu einem möglichen, prächtigen, späteren Rechtsstreit bereits getan, da die Erwartungshaltung über die zu erbringende Leistung des Auftraggebers von der des Auftragnehmers abweicht.

Bei der Realisierung von Naturwerksteinarbeiten sind die Interessen der beteiligten Parteinen, beginnend beim Bauherrn, über den Architekten, gegebenenfalls dem Generalunternehmer und letztlich der ausführenden Firma nicht immer deckungsgleich.

Die die Qualitätssicherung beauftragende Partei wird in der Wahrung ihrer Interessen gestärkt.

Eine wirkungsvolle Qualitätssicherung sollte nachfolgende Punkte berücksichtigen:

  • Auf die Nutzung des Gebäudes, den gewählten Naturwerkstein und den Terminplan der Erstellung abgestimmte Konstruktionsaufbauten.
  • Überprüfung des Naturwerksteins bezüglich: Verfügbarkeit, technischen Werten, Verfärbungsrisiko, grundsätzlicher Eignung.

Naturwerksteine differieren erheblich, nicht nur im Aussehen, sondern auch in ihren technischen Eigenschaften. Die Nutzung der Informationen aus der CE-Kennzeichnung kann hilfreich sein, beginnend bei der eindeutigen Benennung entsprechend EN 12440 (Handelsname, Petrographische Familie, typische Farbe, Herkunftsort). In den Steinbrüchen sind unterschiedliche Qualitäten verfügbar. Dies umfasst die optische Erscheinung wie auch die technischen Werte. Im Zuge der Ausbeutung von Steinbrüchen ist es durchaus möglich, dass gewünschte Qualitäten kaum noch lieferbar sind. Deshalb sollte bei größeren Bauvorhaben die Qualitätssicherung im Steinbruch beginnen. Direkt im Steinbruch ist das Machbare am Besten erkennbar.

  • Erstellung von zweifelsfreien Ausschreibungstexten zur Sicherstellung der gewünschten Qualitäten bei der späteren Ausführung.
  • Vorbereitung und Begleitung von Vergaben. Zu diesem Zeitpunkt wird das vertragliche Bausoll im Innenverhältnis zur ausführenden Firma definiert. Spätere Änderungen des Bausolls können zu berechtigten Nachträgen führen. Zu diesem späteren Zeitpunkt befindet sich die Ausführende Firma nur noch bedingt im Wettbewerb.
  • Anforderungsprofile für Musterflächen.
  • Festlegung der vertraglich zu vereinbarenden Toleranzen.